Dichtheitsprüfung
Sind sie noch ganz dicht, Ihre Leitungen?
Ob Kommunen, Gewerbetreibende oder Privateigentümer – jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, muss diese regelmäßig prüfen lassen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen alle Entwässerungsanlagen vom Hauptkanal bis zum Sammelkanal dicht sein. Sowohl der Austritt von Abwasser in das Erdreich als auch das Eindringen von Grundwasser in die Kanalisation müssen verhindert werden.
Aber nicht nur aufgrund des Umweltschutzes spielt die Prüfung auf Dichtheit eine wichtige Rolle. Auch bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen liefert eine solche Prüfung einen Qualitätsnachweis: Für eine ordnungsgemäße Durchführung und eine sichere Funktionstüchtigkeit. Und auch hier können Sie sich auf unsere geprüfte Qualität durch den Güteschutz Kanalbau verlassen.
Umwelt schützen, Werte sichern:
ETS für das gute Alles-Dicht-Gefühl
Mit jährlich kalibrierten Prüfgeräten prüfen wir:
- Freispiegelleitungen nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser DN 100 – 1400
- Schächte und Sammelgruben
- Trinkwasserleitungen einschließlich Desinfizierung und Beprobung
- Abwasserdruckleitungen
- Muffenprüfung ab DN 1500

Die Folgen defekter Abwasserleitungen sind nicht zu unterschätzen:
- Im Haus: feuchte Wände, modriger Geruch, Schimmel, Verstopfung, Rückstau bei Starkregen, Wertverlust der Immobilie
- Außerhalb des Hauses: Verunreinigung von Boden und Grundwasser, Überlastung der öffentlichen Kanalisation, Erhöhung der Abwassergebühren